Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und AGB Fort Alamo

Neue Spielregeln ab 2026:

Gruppengrößen:

Die Größe einer Gruppe ist auf maximal 8 Spieler begrenzt. Alles darüber hinaus muss mit der Orga abgesprochen und explizit freigegeben werden. Es ist ausdrücklich nicht gestattet über Allianzen / Absprachen die Limitierung der Gruppen indirekt außer Kraft zu setzen.

Spezial-Charaktere:

Fort Alamo hat derzeit keinen Sheriff (Änderungen vorbehalten). Sonstige Formen von Gesetzeshütern sind vorab anzumelden, und von der Orga freizugeben. Hierbei ist zu beachten dass diese sonstigen Formen von Gesetzeshütern limitiert sein werden. Zu Spezial-Charakteren zählen wir auch Pinkertons, Marshalls & Co.

Wirtschaft und Preise:

Wir werden rechtzeitig vor der Veranstaltung „vernünftige“ Preise und Verdienste (Waren, Dienstleistungen, Arbeiten, etc.) in einer Übersicht bekanntgeben.

Finanzen / Vermögen:

Reales Vermögen jeglicher Art wird ausschließlich von der Orga vergeben / freigegeben. Das heißt, was euer Charakter besitzt (theoretische Besitztümer, Aktien, Immobilien und sonstiges), hat auf Fort Alamo keine Substanz und Relevanz. Egal wie reich euer Charakter ist, er startet wie alle anderen mit dem Startgeld dass die Orga vergibt, und das ist zunächst alles womit InTime operiert werden kann.

Gibt es diesbezüglich Bedürfnisse in Bezug auf Charakter und / oder geplanten Plot, sind diese im Vorfeld mit der Orga abzustimmen und explizit freizugeben.

Ausnahme: Bereits existierendes Vermögen auf der „Bank of Alamo“ kann zunächst weiterhin genutzt werden. Allerdings ist es möglich dass wir dieses Vermögen noch durch diverse Maßnahmen beeinflussen.

Ziel dabei ist es die Wirtschaft in einem gesunden Zustand zu halten, und den Einfluss auf das Spiel durch die „Macht des Geldes“ einzuschränken.

Religiöses Spiel:

Es werden keine nicht real existierenden Religionen bespielt! Real existierende und bespielte Religionen werden mit dem gebührenden Respekt dargestellt. Wir erwarten in einem solchen Fall eine sattelfeste, überzeugende und qualitativ hochwertige Darstellung. Vielen Dank für euer Verständnis!

Änderungen:

Wir behalten uns vor weitere Spielregeln hinzuzufügen oder bestehende zu ändern.
Dies wird vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der Veranstaltungen der Ft- Alamo – Western Larp Orga

Vertragspartner sind die teilnehmende Person, im folgenden „Teilnehmer“ genannt, und die Ft- Alamo – Western Larp Orga im folgenden “Veranstalter” genannt.

Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Liverollenspielveranstaltung (LARP), bei der jeder Teilnehmer einen fiktiven Charakter darstellt.

Der Vertrag kommt durch Anmeldung seitens des Teilnehmers und Bestätigung seitens des Veranstalters zustande.

Der Veranstalter schuldet nur die Bereitstellung des organisatorischen Rahmens und nicht einen bestimmten Ablauf der Spielhandlung oder die Bereitstellung bestimmter Kulissen. Es besteht kein Anspruch gegen den Veranstalter auf den Auftritt von NSC – Teilnehmern.

Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).

Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, obliegt es dem Teilnehmer im Zweifelsfall beim Veranstalter hierzu weitere Auskünfte einzuholen.

Das Mindestalter zur Teilnahme an der Veranstaltung beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und ausdrücklicher Bestätigung per E-Mail zulässig.

Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren, sowie Tieren sind vorab mit der Orga abzustimmen, und bedürfen einer Freigabe.

Für Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Nachfrage vorgezeigt werden muss.

Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände, also auch für die vor und nach der eigentlichen Spielphase liegenden Auf- und Abbauphasen.

Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vorschriften treten an deren Stelle die den Sinne der ungültigen Regelung am ehesten entsprechende zulässige Regelung bzw. die vergleichbaren gesetzlichen Regelungen.

Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen wird von der Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser Regelungen nicht berührt.

Es gelten die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

Gerichtsstand ist: Memmingen

Sicherheit

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters zu informieren und seine komplette Ausrüstung auch während der Veranstaltung laufend auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. Dazu zählen insbesondere alle Arten von Polsterwaffen und IT-Schusswaffen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht sicheren Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen sich einen vom Veranstalter vorgehaltenen Schnelltest auf eine Infektion mit dem Virus „SARS-CoV-2“ oder vergleichbaren zu unterziehen, sollte dies vom Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen für geboten gehalten werden. Eine Teilnahme bei gleichzeitiger Infektion kann vom Veranstalter abgelehnt werden. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages.

Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat.

Unterbringung, Fraktions-/Gruppenlocations und Sanitäre Anlagen

Die Unterbringung erfolgt analog der vom Veranstalter zugesagten Unterbringungskategorie.

Zelt, die Unterbringung erfolgt in Zelten (der Teilnehmer) auf vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Flächen. Es dürfen nur die zur Verfügung gestellten Flächen genutzt werden, Zeltmaße inkl. Abspannung sind dem Veranstalter vorab mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung der gewünschten Flächen.

Hotel und Gewerbeflächen (innen), die Unterbringung erfolgt in Innenräumen. Dekoration und Schlafausstattung ist durch die Teilnehmer selbst mitzubringen. Die Räume sind nicht durchgehend beheizt, es ist mit üblichen Temperaturen für die Jahreszeit zu rechnen.

Die Räume sind nach dem Abbau besenrein zu hinterlassen. Gleiches gilt für zur Spielnutzung überlassene Gewerbe- und Fraktions-/Gruppenräume, diese sind zusätzlich nach erfolgtem Abbau und Reinigung an einen Vertreter des Veranstalters zu übergeben.

Den Teilnehmern werden WC- und Waschräume zur Verfügung gestellt. Nach Verwendung der Sanitärräume sind diese ordentlich und sauber zu hinterlassen.

Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung in oder an den Räumen entstehen.

Feuer

Das Brennen von Feuern ist nur außerhalb der Gebäude in geeigneten Brandstellen gestattet. Geeignet sind unten geschlossene Schalen, Feuerkästen, etc. Der Kies ist kein Glutfang! Ebenso sind Öfen gestattet, diese müssen jedoch über einen  Funkenkorb am Ende des Ofenrohres verfügen. Zu jeder Feuerstelle ist ein Feuerlöscher 6 kg/l oder eine gefüllte Kübelspritze oder zwei gefüllte 10 l Eimer vorzuhalten.

Für Kerzen und Laternen ist kein Löschmittel vorgeschrieben, wir empfehlen aber eine Löschdecke / Feuerlöscher vorzuhalten.

Kerzen und Sturmlaternen dürfen im Gebäude, unter Aufsicht, verwendet werden. Ausgenommen sind die Dachgeschosse / Dachstuhl. Bitte nutzt hier elektrische Beleuchtung. Für einen schnellen Besorgungsgang dürfen auch hier geschlossene „echte“ Laternen genutzt werden.

Solltet Ihr ein Gewerbe betreiben, sorgt bitte für eine Straßen- / Gangbeleuchtung. Es ist pro 3 Laufmeter Gang- / Straßenfront eine Laterne mit entsprechender Halterung zu stellen. Diese muss mindestens zwischen 19:30 und 03:00 UHR brennen.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, innere Unruhen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Veranstaltung beeinflusst wird.

Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung von Vertragspflichten, die dem Veranstalter nach Sinn und Zweck des Vertrages auferlegt werden oder deren Durchführung eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung darstellen, wobei der Teilnehmer sich regelmäßig darauf verlässt und darauf verlassen können soll, dass der Veranstalter diese Pflichten erfüllt (wesentliche Vertragspflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die keine grob fahrlässige Verletzung darstellen, ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.

Für selbstverschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung ist daher nur mit einer bestehenden Haftpflichtversicherung möglich.

Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen durch den Veranstalter fremde Dritte. Der Parkplatz der Veranstaltung ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

Urheberrecht und Aufzeichnungen

Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, dass ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung.

Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

Die Teilnehmerzahlen gewisser Spiel-Fraktionen/-Hintergründe werden durch den Veranstalter limitiert, Anmeldung oberhalb der Fraktionslimitierung werden daher durch den Veranstalter ggf. abgelehnt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden. Hierzu zählen insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen des Veranstalters, Begehen von Gesetzesverstößen oder Darstellungen, die dem beabsichtigten Charakter der Veranstaltung grob zuwiderlaufen.

Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Auf den Kauf von Tickets sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

Bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung (egal aus welchen Gründen) kann der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen überschritten wird.

Teilnehmerplätze sind mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Davon ausgenommen sind alle NSC-Karten. Eine Übertragung an Teilnehmer mit einer bestätigten und zahlungspflichtigen Anmeldung ist nicht möglich.

Ein Teilnehmer, der eine NSC Karte erwirbt, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters hinsichtlich der auszuführenden Handlung und der jeweiligen Charakter-Darstellung unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von mindestens der Differenz zwischen NSC- und SC-Karte fällig. Der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ist dem NSC-Teilnehmer gestattet. Zu einer Mitwirkung an organisatorischen Aufgaben des Veranstalters ist der NSC-Teilnehmer nicht verpflichtet.

Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine pauschale Nachbearbeitungsgebühr von Euro 10,- als vereinbart. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters tatsächlich entstandene, höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.

Nach erfolgtem Vertragsschluss ist der fällige Betrag innerhalb von zwei Wochen zu überweisen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthält.